(AGB)

BPS Energieberatung – Sven Brand
Inhaber: Sven Brand
Stand: 01/2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Sven Brand, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „BPS Energieberatung“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt energieberatende und fördertechnisch unterstützende Leistungen, insbesondere:

  • Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP)

  • energetische Beratungen für Wohngebäude

  • energetische Bewertungen, Einordnungen und Berechnungen

  • Vor-Ort-Datenerhebungen und Bestandsaufnahmen

  • Erstellung von Beratungs-, Nachweis- und Auswertungsunterlagen

  • fördertechnische Baubegleitung, insbesondere im Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen

  • Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung von Förderprogrammen

  • Schulungen, Informationsveranstaltungen und Vorträge

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(3) Der Auftragnehmer schuldet eine fachlich ordnungsgemäße Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder förderrechtlichen Erfolg.

§3 Abgrenzung der Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Bauausführungsleistungen, keine handwerklichen Tätigkeiten und keine Objekt- oder Fachplanung im Sinne der HOAI, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Auswahl, Beauftragung oder Leistungserbringung von ausführenden Unternehmen, Fachplanern oder sonstigen Dritten.

(3) Empfehlungen, Einschätzungen und Berechnungen stellen keine Ausführungs- oder Herstellergarantie dar.

(4) Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Gutachten im rechtlichen Sinne dar und sind nicht zur gerichtlichen oder behördlichen Beweisführung bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Eine Baubegleitung durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich in fördertechnischer und formaler Hinsicht.
Sie umfasst keine Bauüberwachung, keine Objektüberwachung im Sinne der HOAI, keine Qualitätskontrollen der Bauausführung, keine Bauleitung und keine Abnahmeleistungen.

(6) Bestätigungen der Ausführung im Rahmen von Förderprogrammen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber oder von ausführenden Unternehmen vorgelegten Unterlagen und Erklärungen sowie ggf. stichprobenartiger Plausibilitätsprüfungen.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Auskünfte und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, Mehraufwand oder fehlerhafte Ergebnisse infolge unvollständiger, verspäteter oder unzutreffender Angaben gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, relevante Änderungen, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben können, unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Unterlagen, Auskünfte und Informationen verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf ihre inhaltliche oder tatsächliche Richtigkeit zu überprüfen.

§5 Fördermittel und behördliche Verfahren

(1) Leistungen im Zusammenhang mit Förderprogrammen – insbesondere im Rahmen von iSFP-Leistungen und fördertechnischer Baubegleitung – erfolgen ausschließlich auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Förderbedingungen und Richtlinien.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für:

  • Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln

  • Förderhöhe oder Förderfähigkeit

  • Entscheidungen von Förderstellen oder Behörden

(3) Die Einreichung von Förderunterlagen, Bestätigungen oder Nachweisen erfolgt ausschließlich im vereinbarten Leistungsumfang. Eine Fristenüberwachung oder weitergehende Kommunikation mit Förderstellen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Vertrag.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine Haftung für Entscheidungen Dritter (z. B. Förderstellen, Behörden, ausführende Unternehmen) ist ausgeschlossen.

§8 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Berechnungen, Konzepte und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Projektabwicklung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

BPS Energieberatung – Sven Brand

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

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